Ja,
eine Sicherheitsbeleuchtung muss zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung in allen
Gebäuden vorhanden sein, ausgenommen reine Wohngebäude, wenn die keine
innenliegenden Treppenhäuser höher 13m haben oder Hochhäuser sind. Quellen: MBO 2020, MVV TB 2021, ASR A2.3 2022 und ASR A3.4 2022. |