Um die
sogenannte Systemintegrität gewährleisten zu können sind mindestens 2
Sicherheitsleuchten erforderlich. Diese Regelung sorgt dafür das bei einem
Ausfall einer Sicherheitsleuchte der Rettungs- und Fluchtweg nicht komplett
verdunkelt oder die Kennzeichnung unwirksam wird. Quelle: DIN VDE V 0108-100-1 Abs. 5.3:2018 |