Die
Leuchten müssen mindestens 2 m über dem Fußboden angebracht werden, es sei
denn, eine Montagehöhe der Beleuchtungskörper von 2 m ist aus besonderen
Gründen nicht sinnvoll (z. B. in Außenbereichen, an Sammelplätzen, an sicheren Orten, in Treppenhäusern, in historischen
Gebäuden usw.). In diesem Fall können die Beleuchtungskörper in einer
geringeren Höhe als 2 m über dem Fußboden angebracht werden, sofern das Sicherheitsziel erfüllt ist. Quelle: E DIN EN 1838, 4.1:2022 |