Beleuchtete
Schilder sind nur zulässig wenn auf dem Schild eine Beleuchtungsstärke von
min. 50 lx, vorzugsweise 80 lx und die Lichtquelle zur Sicherheitsbeleuchtung gehört. Langnachleuchtende Schilder sind in Bereichen, in denen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, nicht zulässig. |