Ein Sicherheitsdatenblatt ist nicht erforderlich.
Im Anhang A - Spezialwörterbuch IATA-DGR steht unter Anderem:
BATTERIEN, TROCKEN. Versiegelte, unbelüftete Batterien von der Art wie sie in Taschenlampen oder für den Betrieb kleiner Geräte verwendet werden.
Solche Batterien müssen so in Innenverpackungen verpackt sein, dass Kurzschlüsse und Bewegungen / Verschiebungen die zu Kurzschlüssen führen könnten, wirksam verhindert werden. Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Metallhydrid- und Nickel-Cadmium-Batterien.
In der blauen Liste sind Batterien, trocken auch gelistet, aber befreit gem. Sonderbestimmung A123. Die gilt auch für UN3496. In der Liste steht zwar A806, verweist aber nur zur A123.