Gibt es eine Vorgabe, wieviele Sicherheitsleuchten in einem Flucht- und Rettungsweg oder zu versorgenden Bereich, mindestens installiert werden müssen?

Um die sogenannte Systemintegrität gewährleisten zu können sind mindestens 2 Sicherheitsleuchten erforderlich. Diese Regelung sorgt dafür das bei einem Ausfall einer Sicherheitsleuchte der Rettungs- und Fluchtweg nicht komplett verdunkelt oder die Kennzeichnung unwirksam wird.
Quelle: DIN VDE V 0108-100-1 Abs. 5.3:2018