Darf man statt der normalen Rettungszeichenleuchten auch beleuchtete bzw. langnachleuchtende Schilder einsetzen?

Beleuchtete Schilder sind nur zulässig wenn auf dem Schild eine Beleuchtungsstärke von min. 50 lx, vorzugsweise 80 lx
und die Lichtquelle zur Sicherheitsbeleuchtung gehört. Langnachleuchtende Schilder sind in Bereichen, in denen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, nicht zulässig.